40+ Jahre Erfahrung 500+ Projekte realisiert Bauherren · Kommunen · Industrie HOAI -konform & normgerecht

Gewerbe- und Industriebetriebe haben branchenspezifische Anforderungen an die Abwasservorbehandlung. Die Abwasserverordnung (AbwV) regelt in über 50 Anhängen die Mindestanforderungen für die Einleitung – von Anhang 1 (Häusliches Abwasser) über Anhang 38 (Textilherstellung) bis Anhang 48 (Glasherstellung). Wir kennen die Anhänge und übersetzen sie in genehmigungs­fähige Pläne.

Branchen, die wir kennen

  • Metallbe- und -verarbeitung (AbwV Anhang 40) – Schwermetallfällung, Emulsionsspaltung, neutralisierte Säure­einleitung
  • Galvanik und Beize (AbwV Anhang 40) – Cyanid- und Chromat­behandlung, hoch automatisiert
  • Lebensmittel: Fleisch, Milch, Backwaren (AbwV Anhang 14, 18) – Fett-, Stärke- und Siebabscheider, oft Flotation
  • Druck- und Verlagsgewerbe – Silberrückgewinnung, Lösemittelfänger
  • Wäschereien und Reinigungen (AbwV Anhang 55) – Sieb, Flotation, BSB-Entlastung
  • Tankstellen, Kfz-Werkstätten (AbwV Anhang 49) – Leichtflüssigkeitsabscheider mit Beprobungsmöglichkeit
  • Zahnarztpraxen – Amalgamabscheider DIN EN ISO 11143, Dokumentationspflicht
  • Chemielabore und Forschungseinrichtungen – Sondersituationen mit Einzelfallprüfung

Genehmigungs­verfahren

Für nicht-häusliches Abwasser ist regelmäßig eine Indirekteinleitungs­erlaubnis erforderlich. Wir stellen den Antrag bei der Münchner Stadtentwässerung mit allen Nachweisen: Anlagenbeschreibung, Stoffliste, Stoffstrom­diagramm, Beprobungskonzept. Bei Direkteinleitung (etwa Nutzung eines eigenen Vorfluters) zusätzlich wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG durch die Untere Wasserbehörde.

Ihre Vorteile mit uns

Metall & Galvanik AbwV Anhang 40 – Schwermetallfällung, Emulsionsspaltung.
Lebensmittel Anhang 14, 18 – Fett, Stärke, Sieb, Flotation.
Tankstellen / Werkstatt Anhang 49 – Leichtflüssigkeitsabscheider mit Beprobung.
Zahnarztpraxen Amalgamabscheider DIN EN ISO 11143 mit Dokumentationspflicht.
Chemie & Labor Sonderlösungen mit Einzelfallprüfung und WHG-Antrag.
Behördenkomplett Indirekt- oder Direkteinleitung – wir stellen den Antrag.

Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich eine Indirekteinleitungs­erlaubnis?

Sobald Ihr Abwasser nicht häuslicher Natur ist – also wenn es aus einem gewerblichen oder industriellen Prozess stammt und in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird. Die Münchner Entwässerungs­satzung listet die einleitungs­pflichtigen Branchen.

Was ist der Unterschied zwischen Direkt- und Indirekteinleitung?

Direkteinleitung: Einleitung in ein Gewässer (Bach, Fluss, See) – wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG. Indirekteinleitung: Einleitung in den öffentlichen Kanal – Erlaubnis nach Münchner Entwässerungssatzung.

Welche Stoffe sind grundsätzlich nicht zulässig?

Cyanide, Chromate (vor Reduktion), freies Quecksilber, brennbare Lösungsmittel über Grenzwert, infektiöse Abwässer ohne Sterilisation. Die genauen Grenzwerte stehen in der AbwV und in der örtlichen Satzung.

Wer überwacht die Einhaltung?

Die Münchner Stadt­entwässerung führt regelmäßige Überwachungs­beprobungen durch. Bei Überschreitungen drohen Bußgelder und im Wiederholungsfall die Stilllegung. Wir planen Anlagen so, dass Sie die Grenzwerte sicher einhalten.

Welche Branche, welche Vorbehandlung?

Wir kennen die Anhänge der AbwV und planen die wirtschaftlichste Lösung für Ihre Branche.

089 680 93 172
Anrufen Anfrage