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Abwasserplanung Gewerbe & Industrie
Branchenspezifische Vorbehandlung – von der Bäckerei bis zur Galvanik. Wir kennen Ihre Anforderungen.
Gewerbe- und Industriebetriebe haben branchenspezifische Anforderungen an die Abwasservorbehandlung. Die Abwasserverordnung (AbwV) regelt in über 50 Anhängen die Mindestanforderungen für die Einleitung – von Anhang 1 (Häusliches Abwasser) über Anhang 38 (Textilherstellung) bis Anhang 48 (Glasherstellung). Wir kennen die Anhänge und übersetzen sie in genehmigungsfähige Pläne.
Branchen, die wir kennen
- Metallbe- und -verarbeitung (AbwV Anhang 40) – Schwermetallfällung, Emulsionsspaltung, neutralisierte Säureeinleitung
- Galvanik und Beize (AbwV Anhang 40) – Cyanid- und Chromatbehandlung, hoch automatisiert
- Lebensmittel: Fleisch, Milch, Backwaren (AbwV Anhang 14, 18) – Fett-, Stärke- und Siebabscheider, oft Flotation
- Druck- und Verlagsgewerbe – Silberrückgewinnung, Lösemittelfänger
- Wäschereien und Reinigungen (AbwV Anhang 55) – Sieb, Flotation, BSB-Entlastung
- Tankstellen, Kfz-Werkstätten (AbwV Anhang 49) – Leichtflüssigkeitsabscheider mit Beprobungsmöglichkeit
- Zahnarztpraxen – Amalgamabscheider DIN EN ISO 11143, Dokumentationspflicht
- Chemielabore und Forschungseinrichtungen – Sondersituationen mit Einzelfallprüfung
Genehmigungsverfahren
Für nicht-häusliches Abwasser ist regelmäßig eine Indirekteinleitungserlaubnis erforderlich. Wir stellen den Antrag bei der Münchner Stadtentwässerung mit allen Nachweisen: Anlagenbeschreibung, Stoffliste, Stoffstromdiagramm, Beprobungskonzept. Bei Direkteinleitung (etwa Nutzung eines eigenen Vorfluters) zusätzlich wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG durch die Untere Wasserbehörde.
Ihre Vorteile mit uns
Häufig gestellte Fragen
Wann brauche ich eine Indirekteinleitungserlaubnis?
Sobald Ihr Abwasser nicht häuslicher Natur ist – also wenn es aus einem gewerblichen oder industriellen Prozess stammt und in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird. Die Münchner Entwässerungssatzung listet die einleitungspflichtigen Branchen.
Was ist der Unterschied zwischen Direkt- und Indirekteinleitung?
Direkteinleitung: Einleitung in ein Gewässer (Bach, Fluss, See) – wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG. Indirekteinleitung: Einleitung in den öffentlichen Kanal – Erlaubnis nach Münchner Entwässerungssatzung.
Welche Stoffe sind grundsätzlich nicht zulässig?
Cyanide, Chromate (vor Reduktion), freies Quecksilber, brennbare Lösungsmittel über Grenzwert, infektiöse Abwässer ohne Sterilisation. Die genauen Grenzwerte stehen in der AbwV und in der örtlichen Satzung.
Wer überwacht die Einhaltung?
Die Münchner Stadtentwässerung führt regelmäßige Überwachungsbeprobungen durch. Bei Überschreitungen drohen Bußgelder und im Wiederholungsfall die Stilllegung. Wir planen Anlagen so, dass Sie die Grenzwerte sicher einhalten.
Welche Branche, welche Vorbehandlung?
Wir kennen die Anhänge der AbwV und planen die wirtschaftlichste Lösung für Ihre Branche.