40+ Jahre Erfahrung 500+ Projekte realisiert Bauherren · Kommunen · Industrie HOAI -konform & normgerecht

Willkommen bei den Planungsprofis. Unser Büro deckt die vollständige Wertschöpfungskette der Abwasserplanung ab – von der ersten Bestandsaufnahme über die Genehmigungsplanung und Behördenkorrespondenz bis hin zur Bauüberwachung. Sie haben eine Auflage Ihrer Behörde, Kommune oder Gemeinde bekommen? Sie sollen Ihre abwasserführende Rohrleitung auf Dichtheit prüfen oder nachweisen? Wir stehen Ihnen mit fundierten Fachkenntnissen zur Seite, klären Sie nach den anerkannten Regeln der Technik auf und erarbeiten mit Ihnen wirtschaftliche Lösungen.

Für Bauherren in München, dem Münchner Umland und ganz Bayern bedeutet das: Ein Ansprechpartner. Eine durchgängige Planung. Volle Verantwortung. Wir korrespondieren in Ihrem Auftrag mit der Münchner Stadtentwässerung, dem zuständigen Bauamt und allen weiteren Behörden – und erstellen, wenn nötig, neue Entwässerungs­eingabepläne, die auf Anhieb genehmigungsfähig sind.

Auflagen der Behörde prüfen

Sie haben eine Auflage Ihrer Behörde, Kommune oder Gemeinde bekommen? Sie werden aufgefordert, Ihre abwasserführende Rohrleitung auf Dichtheit zu prüfen bzw. nachzuweisen? Wir prüfen die Auflagen sachlich, klären Sie nach den anerkannten Regeln der Technik auf, korrespondieren mit den Behörden und erstellen für Sie wenn nötig neue Entwässerungseingabepläne. Sie erhalten einen klaren Maßnahmenplan und eine ehrliche Kostenschätzung.

Genehmigungsverfahren

Immer, wenn nicht häusliches Abwasser anfällt – also Abwasser, das nicht aus dem haushalts­üblichen Gebrauch stammt –, muss geprüft werden, ob schädliche Auswirkungen zu erwarten sind. Für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe nicht häuslicher Abwässer sind die Anforderungen der entsprechenden Entwässerungs­satzung einzuhalten. Wenn die Anforderungen an die Abwassereinleitung nur durch eine Abwasservorbehandlungs­anlage einzuhalten sind, ist nach der Entwässerungs­satzung eine Genehmigung erforderlich. Zudem kann gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein, wenn zur Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des anfallenden Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind.

Gerne erteilen wir Ihnen auch im Vorfeld der Antragstellung kostenfreie Auskünfte – etwa über die für Ihr Vorhaben einzureichenden Unterlagen oder über eine eventuelle Genehmigungspflicht nach Wasserrecht. Für Neu- und Umbauten der Entwässerungsanlagen erstellen wir die Entwässerungspläne zur Genehmigung und reichen diese in Ihrem Auftrag ein.

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610

Was bei Leitungen der Wasser- oder Gasversorgung selbstverständlich ist, gilt auch für Abwasserleitungen: Sie müssen dicht sein. Undichtigkeiten – egal ob städtisch oder privat – bedingen zwei grundsätzliche Gefahren:

  • Exfiltration: Schmutzwasser dringt aus der Leitung und versickert im Erdreich. Die Folge sind Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers; durch die ständige Ausspülung von Feinteilen kommt es zu Setzungen und im Extremfall zum Einsturz der Leitung.
  • Infiltration: Liegt die Leitung im Grundwasser, dringt dieses als sogenanntes Fremdwasser ein. Es muss zusätzlich abgeleitet werden, was die Kapazität der privaten Leitungen und der städtischen Kanäle vermindert – insbesondere bei Starkregenereignissen ein erhebliches Problem.

In München sind die Anforderungen an die Dichtheit privater Grundstücks­entwässerungs­anlagen staffelweise nach Gefährdungs­potential gestaltet. Für die Nachweise sind die jeweiligen Grundstückseigentümer eigenverantwortlich. Wir begleiten Sie durch Vorbereitung, Anmeldung, Durchführung und Dokumentation – inklusive Protokoll für Ihre Behörde.

Dichtheitsprüfung bei Bau und Sanierung

Leitungen, die neu verlegt, geändert oder instand gesetzt werden, müssen anschließend den heutigen technischen Anforderungen entsprechen. Generell wird in München nur die Wasser- oder Luftdruck-Prüfung als Nachweis anerkannt – eine optische Inspektion allein ist nicht ausreichend. Bei neuen Leitungen gelten zusätzlich die Anforderungen der Norm DIN EN 1610.

Die Durchführung muss bei der Münchner Stadtentwässerung angemeldet und durch einen Kontrollmeister überwacht werden. Bei erfolgreicher Prüfung erhält die ausführende Firma auf Wunsch ein Protokoll – das die ordnungsgemäße Durchführung im Beisein des Kontrollmeisters bestätigt. Wichtig: Das Protokoll wird nur ausgestellt, wenn auch alle übrigen bei der Bauüberwachung geforderten Nachweise vorgelegt werden.

Unsere Hauptleistungen im Detail

Ihre Vorteile mit uns

HOAI-konform Honorierung nach offizieller Honorarordnung – transparent und fair.
Ein Ansprechpartner Vom Erstgespräch bis zur Bauabnahme: Sie sprechen immer mit demselben Planer.
Behördenkorrespondenz Wir kennen die Münchner Stadtentwässerung und wickeln den Schriftverkehr für Sie ab.
Genehmigungsfähig Pläne, die auf Anhieb angenommen werden – keine Nachforderungen, keine Verzögerung.
Normgerecht DIN 1986-100, DIN EN 1610, Münchner Entwässerungssatzung – alles berücksichtigt.
Wirtschaftlich Wir empfehlen, was Ihrem Objekt angemessen ist – nicht überdimensioniert, nicht zu eng.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Abwasserplanung in München?

Die Honorierung erfolgt grundsätzlich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die konkreten Kosten hängen von der Objektgröße und dem Leistungsumfang ab. Für ein Erstgespräch mit grober Kostenschätzung berechnen wir nichts.

Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren?

Bei einfachen Projekten (Einfamilienhäuser, kleine Sanierungen) rechnen wir mit 4–8 Wochen ab Einreichung. Bei komplexen gewerblichen Vorhaben oder bei wasserrechtlicher Genehmigungspflicht kann das Verfahren 3–6 Monate dauern. Wir begleiten Sie durch jede Phase.

Wer haftet für eine fehlerhafte Dichtheitsprüfung?

Die Verantwortung für die Dichtheit privater Grundstücks­entwässerungsanlagen liegt grundsätzlich beim Eigentümer. Bei einer von uns überwachten Prüfung dokumentieren wir Verfahren und Ergebnis lückenlos – das Protokoll dient Ihnen als Nachweis gegenüber der Münchner Stadtentwässerung.

Welche Normen gelten für Entwässerung in München?

Maßgeblich sind die DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke), die DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen) sowie die Münchner Entwässerungssatzung. Bei nicht-häuslichem Abwasser zusätzlich das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Abwasserverordnung.

Kann ich die Pläne auch nur erstellen lassen ohne Bauleitung?

Ja. Wir bieten alle HOAI-Leistungsphasen einzeln oder als Gesamtpaket an. Viele Bauherren wählen Phase 1–4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) bei uns und übernehmen Phase 5–8 mit ihrem eigenen Bauunternehmer. Wir beraten Sie zur sinnvollsten Aufteilung für Ihr Vorhaben.

Übernehmen Sie auch Sanierungen ohne Aufgrabung?

Ja. Bei Bestandsgebäuden setzen wir wo immer möglich auf grabenlose Sanierungsverfahren – Inliner, Schlauchlining, Robotersanierung. Das spart Kosten, schont das Grundstück und reduziert die Bauzeit erheblich. Mehr dazu auf unserer Seite zur Bestandssanierung.

Beraten Sie auch bei Starkregen-Vorsorge?

Ja. Mit dem Klimawandel werden Starkregenereignisse häufiger. Wir entwickeln Regenwasser-Konzepte mit Rückhaltung, Versickerung und intelligenter Notentwässerung – speziell auf Münchner Bodenverhältnisse abgestimmt.

Auflagen erhalten? Genehmigung benötigt? Dichtheitsprüfung anstehen?

Wir klären Ihre Situation in einem kostenfreien Erstgespräch und entwickeln einen klaren Maßnahmenplan.

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