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Sobald in Ihrem Objekt nicht-häusliches Abwasser anfällt, ist eine Vorbehandlung in vielen Fällen Pflicht. Die Anforderungen ergeben sich aus der Münchner Entwässerungs­satzung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Abwasserverordnung (AbwV) mit ihren branchenspezifischen Anhängen.

Wir planen die komplette Vorbehandlung – von der Auswahl des richtigen Abscheidersystems bis zur Genehmigungs­planung und Bauleitung. Mit Erfahrung in über zwanzig Branchen, von der Bäckerei bis zur Galvanik.

Welche Anlagen wir planen

Fettabscheider

Pflicht bei jeder gewerblichen Küche – von der Bäckerei über die Gastronomie bis zur Großküche. Wir bemessen nach DIN 4040-100 / DIN EN 1825, planen den Standort (Fettentnahme muss möglich sein!) und sorgen für die Beprobungs­möglichkeit. Mehr unter Fettabscheider.

Leichtflüssigkeitsabscheider

Tankstellen, Werkstätten, Tiefgaragen, LKW-Waschplätze, Anlieferungs­bereiche – überall wo Treibstoffe oder Mineralöle in den Kanal gelangen können. Bemessung nach DIN EN 858. Mehr unter Leichtflüssigkeits­abscheider.

Sieb- und Rechenanlagen

Vor allem in der Lebensmittelindustrie und bei großen Kantinen: Grobstoffe müssen vor dem Fettabscheider entfernt werden. Mehr unter Siebanlagen.

Flotationsbecken

Bei Industriebetrieben mit hohen Mengen feindisperser Schmutzstoffe (z. B. Fleischverarbeitung, Wäschereien, Färbereien) ist die Flotation oft die einzig wirtschaftliche Vorbehandlung. Mehr unter Flotationsbecken.

Spezialabscheider

  • Amalgamabscheider für Zahnarztpraxen (DIN EN ISO 11143)
  • Stärkeabscheider für Kartoffel- und Gemüseverarbeitung
  • Schwermetallfällung für Galvanik und Metallverarbeitung
  • Säurespaltanlagen für emulgierte Öle aus Werkstätten

Was die Behörde verlangt

Pro Anlage benötigen wir: Lageplan mit Eintragung, Schnittzeichnung, hydraulischer Nachweis, Stoff­nachweis, Wartungsvertrag-Vorhalt, Beprobungs­möglichkeit. Bei Genehmigungspflicht zusätzlich der wasserrechtliche Antrag. Wir kümmern uns um alles.

Ihre Vorteile mit uns

Fettabscheider Für Gastronomie, Bäckereien, Großküchen – nach DIN EN 1825.
Leichtflüssigkeit Tankstellen, Werkstätten, Tiefgaragen – nach DIN EN 858.
Amalgamabscheider Zahnarztpraxen – Pflicht nach DIN EN ISO 11143.
Schwermetalle Galvanik, Metall- und Druckindustrie – chemische Vorbehandlung.
Flotation Lebensmittel, Wäscherei, Färberei – Großvolumen wirtschaftlich behandelt.
Genehmigung & Wartung Wasserrechtlicher Antrag und Wartungs­vertrag aus einer Hand.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für meine Bäckerei einen Fettabscheider?

Ja. Schon kleine Backstuben fallen unter die Pflicht, sobald fett- oder ölhaltiges Abwasser in den Kanal gelangt. Die Bemessung erfolgt nach DIN EN 1825 anhand des max. Abwasser­durchflusses und der Schmutzfracht.

Wie oft muss ich den Abscheider warten lassen?

Fettabscheider: monatlich Sichtkontrolle, halbjährlich Generalentleerung, jährlich Funktions­prüfung. Leichtflüssigkeitsabscheider: monatlich Sicht, halbjährlich Reinigung, alle 5 Jahre Generalinspektion. Wir vermitteln Wartungsverträge.

Kann ich einen Bestandsabscheider einfach weiternutzen?

Nur, wenn er noch dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Bei vielen älteren Abscheidern fehlen Beprobungs­möglichkeiten oder die Bemessung ist unzureichend. Wir prüfen den Bestand und planen ggf. den Austausch.

Was kostet eine Vorbehandlungsanlage?

Stark abhängig von Anlagentyp und Größe: Ein Standard-Fettabscheider für eine Gastronomie liegt bei 4.000–8.000 €, eine Flotationsanlage bei 30.000–80.000 €, eine Schwermetallfällung im sechsstelligen Bereich. Wir nennen verbindliche Zahlen nach Vorortbesichtigung.

Brauche ich eine wasserrechtliche Genehmigung?

Bei Direkteinleitung in ein Gewässer immer. Bei Einleitung in den Kanal nach Vorbehandlung meist eine Indirekteinleitungs­erlaubnis nach Münchner Entwässerungssatzung. Wir klären Ihre Situation und stellen die Anträge.

Welche Vorbehandlung Ihr Objekt braucht

Wir bemessen, planen und holen die Genehmigung – Sie betreiben.

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