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Abwasserbehandlungsanlagen – Vorbehandlung nach AbwV
Fettabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider, Amalgamabscheider, Flotation – wir planen die richtige Vorbehandlung für Ihr Objekt.
Sobald in Ihrem Objekt nicht-häusliches Abwasser anfällt, ist eine Vorbehandlung in vielen Fällen Pflicht. Die Anforderungen ergeben sich aus der Münchner Entwässerungssatzung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Abwasserverordnung (AbwV) mit ihren branchenspezifischen Anhängen.
Wir planen die komplette Vorbehandlung – von der Auswahl des richtigen Abscheidersystems bis zur Genehmigungsplanung und Bauleitung. Mit Erfahrung in über zwanzig Branchen, von der Bäckerei bis zur Galvanik.
Welche Anlagen wir planen
Fettabscheider
Pflicht bei jeder gewerblichen Küche – von der Bäckerei über die Gastronomie bis zur Großküche. Wir bemessen nach DIN 4040-100 / DIN EN 1825, planen den Standort (Fettentnahme muss möglich sein!) und sorgen für die Beprobungsmöglichkeit. Mehr unter Fettabscheider.
Leichtflüssigkeitsabscheider
Tankstellen, Werkstätten, Tiefgaragen, LKW-Waschplätze, Anlieferungsbereiche – überall wo Treibstoffe oder Mineralöle in den Kanal gelangen können. Bemessung nach DIN EN 858. Mehr unter Leichtflüssigkeitsabscheider.
Sieb- und Rechenanlagen
Vor allem in der Lebensmittelindustrie und bei großen Kantinen: Grobstoffe müssen vor dem Fettabscheider entfernt werden. Mehr unter Siebanlagen.
Flotationsbecken
Bei Industriebetrieben mit hohen Mengen feindisperser Schmutzstoffe (z. B. Fleischverarbeitung, Wäschereien, Färbereien) ist die Flotation oft die einzig wirtschaftliche Vorbehandlung. Mehr unter Flotationsbecken.
Spezialabscheider
- Amalgamabscheider für Zahnarztpraxen (DIN EN ISO 11143)
- Stärkeabscheider für Kartoffel- und Gemüseverarbeitung
- Schwermetallfällung für Galvanik und Metallverarbeitung
- Säurespaltanlagen für emulgierte Öle aus Werkstätten
Was die Behörde verlangt
Pro Anlage benötigen wir: Lageplan mit Eintragung, Schnittzeichnung, hydraulischer Nachweis, Stoffnachweis, Wartungsvertrag-Vorhalt, Beprobungsmöglichkeit. Bei Genehmigungspflicht zusätzlich der wasserrechtliche Antrag. Wir kümmern uns um alles.
Ihre Vorteile mit uns
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für meine Bäckerei einen Fettabscheider?
Ja. Schon kleine Backstuben fallen unter die Pflicht, sobald fett- oder ölhaltiges Abwasser in den Kanal gelangt. Die Bemessung erfolgt nach DIN EN 1825 anhand des max. Abwasserdurchflusses und der Schmutzfracht.
Wie oft muss ich den Abscheider warten lassen?
Fettabscheider: monatlich Sichtkontrolle, halbjährlich Generalentleerung, jährlich Funktionsprüfung. Leichtflüssigkeitsabscheider: monatlich Sicht, halbjährlich Reinigung, alle 5 Jahre Generalinspektion. Wir vermitteln Wartungsverträge.
Kann ich einen Bestandsabscheider einfach weiternutzen?
Nur, wenn er noch dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Bei vielen älteren Abscheidern fehlen Beprobungsmöglichkeiten oder die Bemessung ist unzureichend. Wir prüfen den Bestand und planen ggf. den Austausch.
Was kostet eine Vorbehandlungsanlage?
Stark abhängig von Anlagentyp und Größe: Ein Standard-Fettabscheider für eine Gastronomie liegt bei 4.000–8.000 €, eine Flotationsanlage bei 30.000–80.000 €, eine Schwermetallfällung im sechsstelligen Bereich. Wir nennen verbindliche Zahlen nach Vorortbesichtigung.
Brauche ich eine wasserrechtliche Genehmigung?
Bei Direkteinleitung in ein Gewässer immer. Bei Einleitung in den Kanal nach Vorbehandlung meist eine Indirekteinleitungserlaubnis nach Münchner Entwässerungssatzung. Wir klären Ihre Situation und stellen die Anträge.
Welche Vorbehandlung Ihr Objekt braucht
Wir bemessen, planen und holen die Genehmigung – Sie betreiben.