Das Team von Planungsbüro für Abwassertechnik

Unsere Leistungen

Willkommen bei den Planungsprofis!

Hier finden Sie unsere Leistungen im Überblick. Wir bieten Ihnen von einer Dichtheitsprüfung bis zum Prüfen der Auflagen der Behörde alles an. Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen!

Ihr Team vom Planungsbüro

Sie haben eine Auflage Ihrer Behörde, Kommune oder Gemeinde bekommen? Sie werden aufgefordert, Ihre abwasserführende Rohrleitung auf Dichtheit zu prüfen bzw. nachzuweisen? Wir stehen Ihnen mit fundierten Fachkenntnissen mit Rat und Tat zur Seite. Wir von Abwasser-Planung M.Rudolf klären Sie nach den anerkannten Regeln der Technik auf, erarbeiten mit Ihnen wirtschaftliche Lösungen, korrespondieren mit den Behörden, erstellen für Sie wenn nötig neue Entwässerungseingabepläne.

Immer, wenn nicht häusliches Abwasser anfällt, also Abwasser, das nicht aus dem haushaltsüblichen Gebrauch stammt, muss geprüft werden, ob schädliche Auswirkungen des Abwassers zu erwarten sind. Für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe nicht häusliches Abwässer sind die Anforderungen nach entsprechender Entwässerungssatzung einzuhalten.
Wenn die Anforderungen an die Abwassereinleitung nur durch eine Abwasservorbehandlungsanlage eingehalten werden können, ist nach der Entwässerungssatzung eine Genehmigung erforderlich.

Zudem kann gemäß Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein, wenn zur Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des anfallenden Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Gerne erteilen wir Ihnen auch im Vorfeld der Antragstellung Auskünfte, z. B. über die für Ihr Vorhaben einzureichenden Unterlagen oder eine eventuelle Genehmigungspflicht nach Wasserrecht. Für Neu- und Umbauten der Entwässerungsanlagen erstellen wir gerne für Sie neue Entwässerungspläne zur Genehmigung und reichen diese für Sie ein.

Die durch Sie zu entrichtenden Gebühren bzw. Kosten, etwa für die Abwasserprobenahmen, die Betriebsbegehungen und den Starkverschmutzerzuschlag sind in der Entwässerungsabgabensatzung festgelegt. Gerne entnehmen wir für Sie Proben und analysieren diese für Ihren Betrieb.

Was bei Leitungen der Wasser- oder Gasversorgung eine Selbstverständlichkeit ist, gilt natürlich auch für Abwasserleitungen. Diese müssen dicht sein. Undichtigkeiten bei Abwasserleitungen, egal ob städtisch oder privat, bedingen zwei grundsätzliche Gefahren:
Schmutzwasser dringt aus (Exfiltration) den Leitungen und versickert im Erdreich. Es kommt zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers. Zudem kann es bei ständigem Austreten von Schmutzwasser durch die Ausspülung von Feinteilen zu Setzungen und schwerwiegenden Rohrschäden bis hin zum Einsturz kommen. Liegen Leitungen im Grundwasser, dringt dieses ein (Infiltration) und muss als sogenanntes Fremdwasser zusätzlich abgeleitet werden.

Dadurch verringert sich die Kapazität der privaten Leitungen und städtischen Kanäle, was insbesondere bei Starkregenereignissen zur Überlastung führen kann. Das abgeleitete Fremdwasser muss in den Kläranlagen behandelt werden und verursacht zusätzliche Kosten, die über die Gebühren refinanziert werden müssen.
Die Dichtheit von Abwasserleitungen liegt somit sowohl im Interesse der Allgemeinheit als auch des Einzelnen. In München sind die Anforderungen an die Dichtheit von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend des jeweiligen Gefährdungspotentials
staffelweise gestaltet. Entsprechend der Zuständigkeit für die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, sind die Dichtheitsnachweise für private Leitungen auch von den jeweiligen Grundstückseigentümern im Grundsatz eigenverantwortlich zu erbringen.

Leitungen, die neu verlegt, geändert oder instand gesetzt werden, müssen anschließend den heutigen technischen Anforderungen entsprechen. Für die Bauherren ist dies die Bestätigung einer weitest gehenden fachgerechten Bauausführung. Für die Umwelt und der Stadt München ist eine erfolgreiche Dichtheitsprüfung die Gewähr, dass eine Verunreinigung durch austretendes Schmutzwasser oder ein erhöhter Aufwand durch eintretendes Grundwasser vermieden wird.

Neue oder erneuerte Leitungen müssen bei der Dichtheitsprüfung höheren Anforderungen genügen als dies bei bestehenden Anlagen der Fall ist. Generell wird in München nur die Prüfung mittels Wasser- oder Luftdruck zum Nachweis der Dichtigkeit anerkannt. Eine optische Inspektion ist nicht ausreichend. Bei neuen Leitungen gelten darüber hinaus die Anforderungen der Norm DIN EN 1610. Die Durchführung der Prüfung muss im Rahmen von genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen und genehmigungsfreien Sanierungsmaßnahmen bei der Münchner Stadtentwässerung angemeldet und durch einen unserer Kontrollmeister überwacht werden.

Bei erfolgreicher Prüfung erhält die ausführende Firma auf Wunsch ein Protokoll , welches die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfung im Beisein eines Kontrollmeisters bestätigt. Dies wird im Übrigen nur ausgestellt, wenn auch sonst alle bei der Bauüberwachung geforderten Nachweise vorgelegt wurden.